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Gemeinde Langerwehe

Gaststättenerlaubnisse

Beschreibung

Eine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie, wenn Sie im Rahmen eines Gaststättenbetriebes alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten. Für einen kurzfristigen Ausschank alkoholischer Getränke reicht ein Antrag auf Erteilung einer Ausschankerlaubnis aus.

Einer Gaststättenerlaubnis bedarf es nicht, wenn

  • in einer Gaststätte keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt oder
  • lediglich unentgeltliche Kostproben ausgegeben oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb alkoholische Getränke lediglich an Hausgäste abgegeben werden.

Bei erlaubnisfreien Gaststätten und Beherbergungsbetrieben ist weiterhin die Gewerbeanmeldung erforderlich.

Bitte informieren Sie sich auch frühzeitig beim Bauamt der Gemeinde Langerwehe, ob für die von Ihnen beabsichtigte Nutzung eines Objektes als Gaststätte eine baurechtliche Genehmigung erforderlich ist.

Vorläufige Gaststättenerlaubnis:
Wenn Sie eine genehmigungspflichtige Gaststätte übernehmen und diese kurzfristig und unterbrechungsfrei weiterführen wollen, dann besteht die Möglichkeit, hierfür eine vorläufige Gaststättenerlaubnis zu erhalten. Erforderlich ist hierfür aber, dass zumindest ein Pachtvertrag vorliegt und keine offensichtlichen Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit bestehen. Es besteht kein Anspruch auf den Erhalt einer vorläufigen Erlaubnis. Die Entscheidung hierüber erfolgt im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen der Ordnungsbehörde.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • pixabay.com
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