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Gemeinde Langerwehe

Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln

Öffentliche Auslegung der Planänderung gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) und § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Neuaufstellung des Regionalplanes Köln

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 5. Sitzung am 10. Dezember 2021 beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen neuen Regionalplan durchzuführen. Dieser bezieht sich räumlich auf den gesamten Regierungsbezirk Köln. Er legt die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Region Köln sowie für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen fest. Wesentliche Inhalte sind Vorgaben für den Siedlungsraum, den Freiraum und für die Planung von Infrastruktur. Weiterhin gibt es übergreifende Themen wie Klimaschutz- und Klimaanpassung oder Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung.
Mit dem Aufstellungsbeschluss hat der Regionalrat die Bezirksregierung Köln beauftragt, die öffentliche Auslegung zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln einzuleiten.
Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen haben innerhalb der Auslegungsfrist vom 07.02.2022 bis zum 31.08.2022 die Gelegenheit, zu der Neuaufstellung des Regionalplans Stellung zu nehmen. Die Planunterlagen sowie Informationen zu den Möglichkeiten zur Stellungnahme finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung unter nachfolgendem Link

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Bezirksregierung Köln
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