Beschreibung
Personen, die bei der Besorgung aller ihrer Angelegenheiten betreut werden oder voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, können auf Antrag von der Ausweispflicht befreit werden. Zum Ausweisen dient ab diesem Zeitpunkt ein vom Bürgerbüro gesiegeltes Schreiben, woraus die Befreiung hervorgeht.
Da die zu befreiende Person oftmals nicht in der Lage ist, die Befreiung für sich zu beantragen, kann auch eine bevollmächtigte Person dies vornehmen.