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Gemeinde Langerwehe

Untersuchungsberechtigungsschein ( UBS )

Beschreibung

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf ein/e Jugendliche*r, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden, wenn er/sie innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden ist. Hierzu benötigt er/sie einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein, den das Bürgerbüro ausstellt, wenn der/die Jugendliche in Düren seinen/ihren Hauptwohnsitz hat.

ACHTUNG: Ab 01.10.2023 erfolgt die Ausstellung nur noch Online.

Den Antrag können sie über  https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de (Öffnet in einem neuen Tab)stellen.

Bei Problemen können Sie im Einzelfall noch einen Untersuchungsberechtigungsschein über unser Bürgerbüro (mit vorheriger Terminvereinbarung) erhalten.

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