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Gemeinde Langerwehe

Absichtserklärungen bezüglich der Grundstücke der Baugebiete „Luchemer Weg“, „Martinusquartier“ und Neubaugebiet „C13 – Nahversorgung Schlich

Im Zusammenhang mit den beiden Neubaugebieten „Luchemer Weg“ und „Martinusquartier“ “ ist der Bürgermeister der Gemeinde Langerwehe an die drei Investoren, den Bauprojektentwickler F&S concept, die Immobilienagentur Dirk Schlun Ventures Investment Nr.2 GmbH & Co. KG, sowie die „Erbengemeinschaft Hermann Reinartz herangetreten und hat diese gebeten, für Langerweher Bürger ein Erstkaufrecht einzuräumen. Dem haben die Investoren gerne entsprochen.

Absichtserklärungen:

In allen drei Erklärungen wird auf ein potentielles Vorverkaufsrecht von Grundstücken in den jeweiligen Neubaugebieten eingegangen.

Das Unternehmen F&S concept berichtet diesbezüglich, dass die Thematik für das Unternehmen nicht neu ist und bringt ernsthafte Absichten zum Ausdruck, für das Neubaugebiet „Martinusquartier“ interne Regularien zu schaffen, welche Bürger*innen der Gemeinde Langerwehe Erstzugriffsmöglichkeiten beim Erwerb der Grundstücke zusichern. Dies soll unter Wahrung geltender Rahmenbedingungen (Bonität, etc.) geschehen.

Die Immobiliengesellschaft Dirk Schlun Ventures Investment Nr.2 GmbH & Co. KG ist ebenfalls dazu bereit, Bürger*innen ein Vorkaufsrecht von Grundstücken im Neubaugebiet „C13 – Nahversorgung Schlich“ einzuräumen, erweitert die Zielgruppe aber noch um die Gewerbetreibenden. Des Weiteren stellt das Unternehmen hierfür folgende Rahmenbedingungen auf:

  1. Die Kaufangebote sind in Bezug und Höhe gleich.
  2. Das Vorkaufsrecht für das jeweilige Grundstück muss nicht länger als vier Wochen aufrechterhalten werden.
  3. Das Angebot gilt nur für Privatpersonen oder Firmen, deren Hauptwohnsitz/Hauptsitz sich in Langerwehe befindet.
  4. Der jeweilige Käufer / die jeweilige Käuferin muss nachweisen können, dass der Kaufpreis gezahlt werden kann.

Die „Erbengemeinschaft Hermann Reinartz“ versichert, dass sie dem Wunsch der Gemeinde Langerwehe gerne nachkommt und bei gleichwertigen Angeboten von Langerweher Bürger*innen und/oder deren Nachkommen für Grundstücke im Baugebiet „Luchemer Weg“, diesen einen Vorzug gegenüber auswärtigen Personen oder Organisationen beim Erwerb eines Grundstückes geben wird.

Erläuterungen und Hinweise

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