Hochwasserhilfe - Kommunale Bestätigung als Zugangsvoraussetzung zum Wiederaufbau für nicht-kommunale Träger
Bei nicht-kommunalen Trägern von Bildung-, Kultur-, Sport- und sonstigen Infrastruktureinrichtungen muss die Erforderlichkeit des Projektes durch die Gemeinde bestätigt werden (Ziffer 6.5.3.3 der Förderrichtlinie).
Bitte reichen Sie die Bescheinigung, ausgefüllt mit Ihren Projektangaben, direkt im Vorzimmer des Bürgermeisters ein. Gerne können Sie die Einreichung per E-Mail vornehmen.
Ansprechpartnerin ist Frau Dreyling (bdreylinglangerwehede)