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Gemeinde Langerwehe

Verlängerung von Bestattungsfristen

Beschreibung

Gemäß § 13 Abs. 3 des Bestattungsgesetzes NRW sind Erdbestattungen und Einäscherungen innerhalb von zehn Tagen durchzuführen. Die Totenasche ist innerhalb von sechs Wochen beizusetzen.

Sollte diese Frist von sechs Wochen, aus nachzuweisenden Gründen, nicht ausreichend sein, so kann auf Antrag eine Verlängerung durch die Ordnungsbehörde genehmigt werden.

Diese Verlängerung ist von hinterbliebenen Personen oder deren Beauftragten (bspw. durch Bestattungsinstitute) zu beantragen.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • pixabay.com
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