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Gemeinde Langerwehe

Unterbringung von psych. Kranken

Beschreibung

Das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten des Landes NRW (PsychKG) bestimmt über die Unterbringung von psychisch Kranken, welche eine Gefahr für sich oder für andere darstellen.

Die Zuständigkeit liegt hier bei der örtlichen Ordnungsbehörde, welche Unterstützung durch die Kreispolizei Düren sowie den sozialpsychiatrischen Dienst der Kreisverwaltung Düren erhält. 

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Bildnachweise

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