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Gemeinde Langerwehe

Reisegewerbekarten

Beschreibung

Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • Waren feilbietet bzw. ankauft oder
  • Bestellungen für Waren aufsucht, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.

Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).

Beispiele der reisegewerbepflichtigen Tätigkeiten sind Schausteller oder Vertreter im Straßenverkauf.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • pixabay.com
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