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Gemeinde Langerwehe

Obdachlose

Beschreibung

Es gibt viele Gründe, zum Teil nicht selber verschuldet, wie Personen in die Obdachlosigkeit geraten können. Sei es durch Zwangsräumung der eigenen Wohnung oder aber auch durch ein Feuer oder ähnliche Naturkatastrophen.

In einem solchen Fall ist eine Vorsprache beim Ordnungsamt zwingend notwendig, sodass geklärt werden kann, ob es sich 

  1. tatsächlich um Obdachlosigkeit handelt sowie
  2. wie dieser abgeholen werden kann.

Die Gemeinde Langerwehe verfügt hierfür über Notunterkünfte, welche zur kurzzeitigen Unterbringung von Menschen in dieser Not gedacht sind, bis sich diese eigenen Wohnraum beschafft haben. 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • pixabay.com
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