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Gemeinde Langerwehe

Bußgeldstelle - ruhender Verkehr

Beschreibung

Es kann grundsätzlich jedem Verkehrsteilnehmer passieren. 

Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit in der Hektik des Alltags und schon hat man zum Beispiel die Parkscheibe vergessen, steht im Halteverbot oder übersieht, dass die Straße eigentlich zu eng zum Parken ist. 

In solchen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass Sie nach Rückkehr zu Ihrem Fahrzeug eine grüne Karte an der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeuges vorfinden. Sollte dem so sein, rufen Sie bitte nicht sofort beim Ordnungsamt an, hier kann Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch keinerlei Auskunft zu dem Vorgang gegeben werden.

Im Regelfall dauert es ungefähr eine Woche, bis ein sogenanntes Verwarngeldangebot versendet wird. Fahren Sie ein Firmen- oder Leihfahrzeug, so kann es etwas länger dauern; abhängig davon, wann der Fahrzeughalter die Daten des Fahrzeugführers mitteilt.

Nach dem Erhalt des Verwarngeldangebotes haben Sie eine Woche Zeit, um die Verwarnung zu akzeptieren, indem Sie den geforderten Betrag zahlen. Dieser Betrag entspricht den Vorgaben des bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges zur Straßenverkehrsordnung.

Zahlen Sie den angebotenen Verwarngeldbetrag, so ist das Verfahren ohne weitere Nachricht erledigt. 

Wird die Verwarnung nicht rechtzeitig durch Zahlung angenommen, verliert das Verwarngeldangebot an Bestand und ein Bußgeldbescheid kann erlassen werden. Dieser ist deutlich teurer, da zusätzlich zu der Geldbuße noch die Verfahrenskosten zu erheben sind.

Bis zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides können Sie gegen diesen Einspruch einlegen. Bitte legen Sie den Einspruch schriftlich und - nach Möglichkeit - begründet ein.

Nach Eingang des Einspruchs wird der gesamte Fall erneut intensiv geprüft. Kann nicht zu Ihren Gunsten entschieden werden, muss der Vorgang an die Staatsanwaltschaft Aachen zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Düren abgegeben werden.

Erläuterungen und Hinweise

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