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Gemeinde Langerwehe

Bußgeldstelle - allgemeine Ordnungswidrigkeiten

Beschreibung

Unter die sogenannten Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten fallen alle in der Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörde liegenden Ordnungswidrigkeiten, welche nicht im Bereich des ruhenden Verkehrs begangen worden sind.

Beispiele für allgemeine Ordnungswidrigkeiten sind

  • nächtliche Ruhestörung gem. § 9 Abs. 1 Landesimmissionsschutzgesetz NRW
  • unzulässiger Lärm über Tag gem. § 117 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz
  • falsche Namensangabe gem. § 111 Ordnungswidrigkeitengesetz
  • Nutzung öffentlicher Fläche ohne Sondernutzungserlaubnis gem. § 59 Abs. 1 Nr. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW
  • Verstöße gegen die CoronaSchV NRW
  • etc.

In jedem Fall erhalten Sie vor der Festsetzung einer Geldbuße gem. § 55 Ordnungswidrigkeitengesetz immer erst die Möglichkeit, im Rahmen einer Anhörung, zu der vorgeworfenen Tat relevante Informationen, die Sie ggfls. entlasten können, anzugeben. Tun Sie das nicht, wird in aller Regel eine Geldbuße gegen Sie festgesetzt.

Gegen diese Geldbuße kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. 

Sehen Sie sich veranlasst, eine Ordnungswidrigkeit anzuzeigen?

Dann tun Sie dies bitte schriftlich und nicht telefonisch. Anonyme Anzeigen werden grundsätzlich nicht entgegen genommen.

Erläuterungen und Hinweise

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