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Gemeinde Langerwehe

Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan ist für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (§ 5 Abs. 1 BauGB).

 

Die von 2015 bis 2020 durchgeführte Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerwehe erfolgte vor dem Hintergrund einer anhaltenden Zunahme der Bevölkerung sowie des anhaltenden, wirtschaftlichen Strukturwandels und den seit der letzten Neuaufstellung (1975) wesentlich veränderten Rahmenbedingungen, Leitbildern und Zielsetzungen.

Der neue Flächennutzungsplan hat die Aufgabe, einen planerischen Orientierungsrahmen für die langfristig erfolgten Ziele städtebaulicher Entwicklung zu definieren.

 

Der Rat der Gemeinde Langerwehe hat den neuen Flächennutzungsplan am 22.01.2020 beschlossen. Die Bezirksregierung hat den Flächennutzungsplan am 05.05.2020 genehmigt. Mit Datum vom 25.06.2020 ist der Flächennutzungsplan wirksam geworden.

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