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Gemeinde Langerwehe

EU Lärmaktionsplan

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überarbeiten. Im Zuge der 4. Runde der Lärmaktionsplanung ist die Gemeinde Langerwehe zur Überprüfung oder Überarbeitung des Lärmaktionsplans verpflichtet.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig.

Bei der Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Gemeinde Langerwehe bietet Ihnen daher die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Hierfür nutzen Sie bitte folgenden Link:

 

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