EMRA-Elektronische Melderegisterauskunft

Mit EMRA – Elektronische Melderegisterauskunft - bietet die Gemeinde Langerwehe Auskunftssuchenden die Möglichkeit, auf elektronischem Wege Auskünfte aus dem Melderegister der Gemeinde Langerwehe zu erhalten.

 

Der Nutzen dieser Anwendung liegt beim Kunden und der Gemeinde Langerwehe. Portokosten und Arbeitsaufwand für Anfragen auf dem Postweg entfallen. Anfragen, die auf elektronischem Weg eingehen, werden bevorzugt bearbeitet.

 

Die Auskunft ist gemäß Meldegesetz kostenpflichtig. Einfache Melderegisterauskünfte kosten je Auskunft 4 Euro, Archivauskünfte kosten je Auskunft 7 Euro. Die zu zahlenden Gebühren werden ausschließlich per Lastschriftverfahren eingezogen. Bezahlung per Rechnung/Sammelrechnung wird von der Gemeinde Langerwehe nicht angeboten. Entgegenstehende Regelungen in den Nutzungsbedingungen und bei den Auswahlmöglichkeiten in der Zugangsbeantragung sind unwirksam.

 

Anfragende, die Anspruch auf eine gebührenfreie Auskunft haben (z.B. Behörden), müssen die Mehrfachauskunft benutzen und systembedingt die Bezahlung per Rechnung auswählen. Gebühren werden jedoch nicht erhoben!

 

Helfen Sie mit, die Arbeit in den Kommunen effizient und bürgernah zu erledigen. Stellen Sie daher Ihre Melderegisterauskunft mittels EMRA!

 

Hinweise und gesetzliche Grundlagen Fragen und Antworten zur elektronischen Melderegisterauskunft Hier geht es zur EMRA Anmeldung

Hinweise und gesetzliche Grundlagen

Auskünfte aus dem Melderegister können persönlich, schriftlich oder online erbeten werden und sind gebührenpflichtig. Eine telefonische Auskunft an Privatpersonen kann nicht erteilt werden. Die Person, zu der die Auskunft beantragt wird, muss anhand von Suchmerkmalen (Name, Vorname, Geburtsdatum oder letzte Adresse in der Kommune) eindeutig bestimmt sein. Die elektronische Melderegisterauskunft (EMRA) unterstützt Sie bei der Online-Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft. Die Gebühr wird mittels Abbuchungsverfahren eingezogen. Für die Datenübermittlung erfolgt der Aufbau einer sicheren SSL-Verbindung gemäß den Einstellungen Ihres Browsers. Der Nutzen dieser Anwendung liegt beim Kunden und der Gemeinde Langerwehe. Sie sparen das Porto für die Anfrage und die Gemeinde kann Ihre Anfrage schnell und effizient bearbeiten. Sie erhalten nach Beantwortung der Anfrage automatisch eine E-Mail, dass Ihre Anfrage beantwortet wurde und können die Daten sofort abrufen. Anfragen, die auf diesem Wege eingehen, werden bevorzugt bearbeitet. Die elektronische Melderegisterauskunft spart Ihnen Mühen und bares Geld. Eine Anfrage nach altem Muster kostete Sie 4,55 Euro (4,- Euro Gebühr und 55 Cent Porto) und Sie hielten die Auskunft erst nach mehreren Tagen in Ihren Händen. Nun kostet die Auskunft nur noch 4,- Euro und ist meist am selben Tag verfügbar. Helfen Sie mit, die Arbeit in den Kommunen effizient und bürgernah zu erledigen. Stellen Sie daher Ihre Melderegisterauskunft mittels dieser Anwendung.

Fragen und Antworten zur elektronischen Melderegisterauskunft

Ist das Abbuchungsverfahren sicher und wie und wann werden die Gebühren abgebucht?

 

Beim Abbuchungsverfahren brauchen Sie keine Sicherheitsrisiken zu befürchten, da es sich um eine sichere SSL-Verbindung handelt. Sie geben auch nur Ihre Bankverbindung (Kontonummer und Bankleitzahl) an. Die PIN von Ihrem Girokonto wird nicht abgefragt und bleibt Ihr Geheimnis. Eine eigene, besondere PIN erhalten Sie nur von uns, damit Sie Ihr Anfrageergebnis abholen können. Diese PIN hat nichts mit Ihrer PIN vom Girokonto zu tun. Sie können sicher sein, dass nur Gebühren für solche Anfragen abgebucht werden, die Sie auch gestellt haben. Sollte Ihre Kontonummer von einer anderen Person missbräuchlich benutzt werden, können Sie dem Gebühreneinzug durch Anzeige bei Ihrer Bank widersprechen. Die Gebühren werden einmal monatlich per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht.

 

Ist die Beantwortung wirklich schneller und welchen Nutzen habe ich durch das Online-Verfahren?

 

Da die Anfragen elektronisch ankommen und verarbeitet werden, entfällt schon die Zeit für den Postversand (ca. 4 Tage). Die schriftlichen Melderegisteranfragen werden in der Eingangspost gesammelt, mit einem Eingangsstempel versehen und auf die Sachbearbeiter verteilt. Dieser Aufwand entfällt komplett. Bei der elektronischen Anfrage erhalten Sie das Ergebnis im günstigsten Falle an Werktagen innerhalb der Öffnungszeiten nach wenigen Minuten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird die Anfrage aber immer noch vom Sachbearbeiter im Einwohnermeldeamt bearbeitet, zwar mit maschineller Unterstützung aber immer noch mit absoluter Kontrolle. Sie ist aber immer schneller als die schriftliche Beantragung. Sie sparen Porto und können die Anfrage rund um die Uhr stellen (z.B. auch sonntags um 23:00 Uhr).

 

Können auch Behörden und kommerzielle Unternehmen Anfragen stellen. Welche Vorteile gibt es hier?

 

Ja! Dafür haben wir einen eigenen Menüpunkt erstellt. In der Mehrfachauskunft können sich Behörden und Unternehmen und sogar Einzelpersonen, die turnusmäßig mehrere Anfragen stellen, registrieren lassen. Nach der Registrierung können Anfragen gestellt werden, die dann ebenfalls elektronisch beantwortet werden. Die Anfragen von Behörden sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen kostenlos. Auch die Unternehmen, die gewerbsmäßig Anfragen stellen, haben enorme Vorteile. Portokosten und der Zeitvorteil sind nur eine Seite. Zeit ist Geld und der Mehrwert einer schnellen Beantwortung zahlt sich immer aus. Außerdem bekommen die Unternehmen und Behörden Ihre Anfrageergebnisse in elektronischer Form. Abtippen oder eine manuelle Überführung der Anfrageergebnisse in die EDV-Systeme gehören der Vergangenheit an. Fehler bei der Übermittlung sind auch ausgeschlossen, da die Anfrage elektronisch gestellt und verarbeitet wird. Beim Abbuchungsverfahren erschließt sich der volle Nutzen. Scheckausstellungen und die Benutzung von teuren Überweisungsträgern und deren Beschriftungen entfallen für den Kunden. Auch die Bearbeitung der Rechnungen entfällt, da einmal monatlich aufgelaufene Anfragen automatisch abgebucht werden. Rechnen Sie nur einmal die Einsparungen bei den Personalkosten und Vordrucken gegen, dann rechnet sich die neue Vorgehensweise für beide Seiten (Kunde und Verwaltung).

 

Ist das Verfahren datenschutzrechtlich unbedenklich?

 

Das Verfahren wurde datenschutzrechtlich überprüft und für unbedenklich befunden. Alle bisher möglichen Sicherheitsstandards wurden eingebaut. Die Daten, auf die maximal bei einem Hackerangriff zugegriffen werden könnten, sind Name, Vorname und Anschrift von temporären Anfrageergebnissen. Diese Daten stehen auch im Telefonbuch und sind insoweit öffentlich. Ein Zugriff auf das Melderegister von außen ist unmöglich, da kein direkter Zugang existiert.