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Gemeinde Langerwehe

Stellungnahme der Verwaltung

Anmerkung der Verwaltung (Bürgermeister und Amtsleiter*innen)

Die drei Eingangssätze und das Ziel sind vollkommen richtig und das sehen wir genauso.

 

Zitat der IVPro:

„Die Steigerung der kommunalen Steuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer) ist erheblich. Die

Wettbewerbsfähigkeit der Langerweher Gewerbetreibenden wird durch die hohen Steuern

geschwächt. Alle Möglichkeiten, eine Erhöhung zu vermeiden, müssen ausgeschöpft werden.“

 

Allerdings suggeriert die IVPro mit dem Rest ihrer Resolution, dass wir, die Gemeindeverwaltung unsere Möglichkeiten nicht ausschöpfen.

Dies ist mitnichten der Fall, wir schöpfen unsere Möglichkeiten voll aus!

Es wäre es sinnvoll und vor allem fair gewesen, wenn sich die I.V.Pro Langerwehe fachlich und sachlich mit der Verwaltung im Vorfeld des Verfassens der vorliegenden Resolution in Verbindung gesetzt hätte, statt mit falschen oder längst überholten Informationen und Sachständen an die Öffentlichkeit zu gehen. Dies ist kein Miteinander, sondern ein Gegeneinander und es erzeugt großen Unmut in der Verwaltung und bei ihren Mitarbeitern*innen.

Zu den Punkten 1 und 3 sind Ratsbeschlüsse gefasst worden. Zu Punkt 1 hätte man zum Zeitpunkt der Erstellung der Resolution schon nachfragen können, wann dieser Beschluss ansteht. Zu Punkt 3 ist der Beschluss schon 23.06.2022 gefasst worden.

Es leistest damit in jedem Falle keinen Beitrag zur Beseitigung der Politikverdrossenheit.

Zu 1) IV Pro

Die Steigerung der kommunalen Steuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer) ist erheblich. Die

Wettbewerbsfähigkeit der Langerweher Gewerbetreibenden wird durch die hohen Steuern

geschwächt. Alle Möglichkeiten, eine Erhöhung zu vermeiden, müssen ausgeschöpft werden. So ist die schnelle Entwicklung des 9 ha großen Gewerbegebietes E11 eine Chance, neues und zusätzliches Gewerbesteuer- und Grundsteueraufkommen zu realisieren. Dies würden alle Steuerzahler in der Gemeinde positiv spüren. Die letzten bürokratischen Hürden für die Erschließung müssen schnellstens überwunden werden. Sofortige Gespräche mit dem RWE sind notwendig, um die Aufträge für die Arbeiten zur Erschließung dieses Gebietes noch in diesem Jahr zu vergeben. Tiefbauunternehmen brauchen einen Vorlauf. Es muss das Ziel sein, dass sich das Grund- und Gewerbesteueraufkommen durch die Ansiedlung der neuen Firmen schon im nächsten Jahr, allerspätestens 2025 positiv auswirkt.

 

Zu 1) Verwaltung

Am 14. Dezember 2023 hat der Rat der Gemeinde Langerwehe den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan E 11 Gewerbegebiet Langerwehe im indeland gefasst, der uns überhaupt erst in die Lage versetzt, das Gebiet zu erschließen. Die Vorbereitungen für den Erschließungsvertrag mit dem Investor laufen bereits und auch die Ausschreibungen für die Erschließung sind längst in Arbeit! Darüber hinaus wurde bereits im Sommer 2023 zusammen mit der Politik eine Matrix erstellt, in welcher Reihenfolge die Grundstücksinteressenten für das Gebiet angeschrieben werden. Seitdem

steht der Investor mit den verschiedenen Grundstücksinteressenten in Kontakt.

Z. Zt. steht unserer Kenntnis nach bereits ein Vertragsabschluss an (das Unternehmen, das ca. 2,5 ha Fläche benötigt, kommt mit ca. 150 Mitarbeitern und hat hier die Möglichkeit weiter zu expandieren), weitere sind in Vorbereitung.

Erschließungsbeginn ist für das 2. Quartal 2024 geplant.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Fläche ausschließlich einem Investor gehört und nicht der Gemeinde.

 

Zu 2) IV Pro

2. Weiterhin sollten die schon erschlossenen und zur Verfügung stehenden Gewerbeflächen (ca. 20.000m²) aller schnellstens vermarktet werden. Mit dem Eigentümer der Grundstücke muss die Gemeinde Gespräche führen, um zusätzliche Branchen, die noch nicht in Langerwehe vertreten sind, anzusiedeln.

 

Zu 2) Verwaltung

Die unbebauten Flächen im Bereich Balduin-Dreieck und Am Steinchen summieren sich auf 17.535 qm und gehören allesamt demselben Investor, seit vielen Jahren. Mit diesem ist die Verwaltung in laufenden Gesprächen mit dem Ziel, für Langerwehe eine qualitätsvolle Ansiedelung weiterer

Gewerbebetriebe zu ermöglichen. Eine der Flächen (ca. 2.000 qm) konnte so zwischenzeitlich schon durch den Investor veräußert werden und wird voraussichtlich bereits in 2024 bebaut.

Es sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass alle Flächen einem Investor und nicht der Gemeinde Langerwehe gehören. Wann und an wen der Investor die Grundstücke veräußert, kann durch die Gemeinde nur bedingt beeinflusst werden.

 

Zu 3) IV Pro

Die im Anschluss an das jetzige Gewerbegebiet E 11 ausgewiesene Erweiterungsfläche des

Gewerbegebietes um ca. 40 ha sollte weiterentwickelt werden. Aus der Erfahrung mit dem Gebiet E11 ist bekannt, dass die Vorbereitungsarbeiten ein langwieriger, bürokratischer Prozess sind. Ziel muss es sein, dass Firmen, die in E 11 nicht zum Zuge kommen im erweiterten 40 ha großen Areal Chance erhalten, ein Grundstück zu erwerben. Firmen, die Interesse haben, sich in Langerwehe anzusiedeln

oder ihre vorhandenen Flächen erweitern möchten, müssen einen konkreten Zeitplan über die Realisierung dieses Gebietes bekommen.

 

Zu 3) Verwaltung

Eine Fläche gerade in dieser Größe (40 ha) muss schon durch die Bezirksregierung

Köln im Regionalplan verankert sein, ansonsten ist eine Umsetzung durch die Gemeinde unmöglich.

Nach Gesprächen mit der Bezirksregierung Köln werden dort 40 ha keinesfalls als vertretbar und auch nicht als genehmigungsfähig angesehen.

Eine Erweiterungsfläche von ca. 25 ha ist für den neuen Regionalplan vorgesehen und in Abstimmung mit der Politik von der Gemeinde im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Regionalplan 2022 auch durch die Verwaltung eingereicht worden. Mit dem Feststellungbeschluss des Regionalplanes

ist im Frühjahr 2025 zu rechnen; erst dann stehen die 25 ha der Gemeinde zur Planung zu

Verfügung. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) dabei, ein Gewerbeflächen-Monitoring zu erstellen. Dort hat die Verwaltung die in Rede stehenden 25 ha ebenfalls angegeben und erhofft sich damit, doch noch schneller ans Ziel zu kommen.

Für die in Rede stehende Fläche haben die Gemeinden Inden und Langerwehe im Übrigen bereits 2021 eine Absichtserklärung zur gemeinsamen interkommunalen Entwicklung eines Gewerbe- und Industriegebietes unterzeichnet.

 

Entwicklung des Gemeindehaushaltes ab 2009

Die Gemeinde hat 12 Jahre lang im Haushaltssicherungskonzept (HSK) verbracht, in dieser Zeit ist ein Minus von ca. 34 Mio. aufgelaufen, sie hat also an Eigenkapital verloren.

Grund: 12 Jahre lange ist immer ein defizitärer Haushalt aufgestellt worden mit durchschnittlich ca. 2 bis 3 Mio. € Minus jedes Jahr. U.a. befand sich die Gemeinde dadurch im Haushaltssicherungskonzept. Dieses ständige Minus hat auch einen bedeutenden Einfluss auf die Folgehaushalte. Die Gemeinde hat dadurch nur noch ca. 8 Mio. an allgemeiner Rücklage, danach ist sie quasi pleite.

Ab dem Jahr 2021 musste ein konsolidierter Haushalt vorgelegt werden, der einen ausgeglichenen Haushalt abbildete. Trotz hoher Einsparungen, die wir vorgenommen haben, musste dennoch in den letzten Jahren die Grund-/Gewerbesteuer drastisch erhöht werden. Viele Jahre vorher hätten diese Steuern sukzessive nach oben anpasst werden müssen, dann hätte man heute noch wesentlich mehr an Rücklage, also mehr finanziellen Spielraum. Die Steueranpassungen wären kontinuierlich und dadurch wesentlich moderater ausgefallen. Ein wesentlicher Grund für die hohen Ausgaben der Gemeinde sind die jährlich enorm steigenden Umlagen, welche die Gemeinde beispielsweise an den Kreis Düren entrichten muss. Diese sind von der Gemeinde nicht mehr ohne Steuererhöhungen zu leisten.

Hier dazu nur ein paar Eckzahlen die natürlich nur ein paar wenige Haushaltspositionen abbilden können. Wir möchten hier nur die Relationen aufzeigen.

Beim Haushalt 2010 lag der Hebesatz für die Grundsteuer B bei 400 Punkten, der Gewerbesteuerhebesatz bei 413 Punkten womit insgesamt 3,6 Mio.€ Einnahmen erzielt werden konnten und die zu zahlenden Kreisumlagen betrugen 8,7 Mio.€. Der Fehlbetrag im Haushalt betrug damals 3,7 Mio.€.

In den 12 Jahren wurden alle Fehlbeträge aus der allgemeinen Rücklage finanziert.

Ab dem Jahr 2021 musste der Haushalt ausgeglichen sein und es dürfen nur noch ganz begrenzt Mittel aus der allgemeinen Rücklage entnommen werden.

Haushalt 2021: Die Hebesätze stiegen auf 760 Punkte in der Grundsteuer B und in der Gewerbesteuer auf 510 Punkte; diese erbrachten insgesamt 7,1 Mio.€ Einnahmen und die an den Kreis zu zahlenden Umlagen lagen schon bei 13,5 Mio.€. Das Haushaltsplus beträgt voraussichtlich 738.000€.     

Der Haushalt 2024 wurde wie folgt geplant: Die Hebesätze betragen in der Grundsteuer B 940 Punkte und in der Gewerbesteuer 550 Punkte, diese sollen insgesamt 8,25 Mio.€ Einnahmen erbringen und die zu zahlenden Kreisumlagen liegen bei 16,9 Mio.€. Trotzdem liegt das kalkulierte Haushaltsplus bei 212.000€.

Was wir heute auszubaden haben sind Fehlentwicklungen aber auch langjährige Fehler in den politischen Weichenstellungen.

 

gezeichnet:

Peter Münstermann     Stefan Hansen    Sven Cramer      Martina Mielke       Ilona Dick

Bürgermeister                  Amtsleiter           Amtsleiter         Amtsleiterin            Amtsleiterin

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