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Gemeinde Langerwehe

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Langerwehe, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gem. § 16 Abs. 3 der Hauptsatzung durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus der Gemeinde Langerwehe, Schönthaler Straße 4, vollzogen. Zeitgleich werden sie hier auf dieser Seite veröffentlicht.

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Bildnachweise

  • Gemeinde Langerwehe
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